Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Version: 5.01 - Stand: November 2011
1. Grundlegende Bestimmungen
1.1 Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für die gesamte über den Online-Shop unter der Domain http://www.glasundbeschlag.de begründete Geschäftsbeziehung zwischen der
Handels- und Serviceagentur
Bianka Schulter und André Polter GbR
vertretungsberechtigte Gesellschafter: Bianka Schulter, André Polter
Friedrich-Ebert-Str. 33
04600 Altenburg / Deutschland
Tel.: +49 (0)3447 – 890768-0
Fax: +49 (0)3447 – 890768-9
E-Mail: service@GLASundBESCHLAG.de
USt.Ident-Nr.: DE 243625855
(im Folgenden: „Handels- und Serviceagentur“) und dem Kunden.
1.2 Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Der Verkauf der von der Handels- und Serviceagentur beworbenen Produkte bzw. angebotenen Dienstleistungen erfolgt ausschließlich an volljährige und voll geschäftsfähige Personen; der Kunde bestätigt daher, volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig zu sein. Der Verkauf an juristische Personen und Personenvereinigungen erfordert die Angabe einer vertretungsberechtigten Person.
2. Vertragsschluss im Online-Shop
2.1 Der Vertrag kommt unter den in den Ziff. 2.2 bis 2.5 dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen zustande.
2.2 Die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen keine die Handels- und Serviceagentur bindenden Angebote dar; es handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten.
2.3 Durch Absendung der Bestellung aus dem „virtuellen Warenkorb“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die in diesem enthaltenen Artikel ab. Den Zugang dieser Bestellung wird die Handels- und Serviceagentur unverzüglich per eMail bestätigen. Kunden werden vor der endgültigen Abgabe einer Vertragserklärung dazu aufgefordert, die Angaben zu überprüfen und ggfs. zu bestätigen. Bei etwaigen Eingabefehlern besteht die Möglichkeit, über die Funktion des verwendeten Browsers zu der vorherigen Website zurückzuspringen, um neue Angaben zu machen.
2.4 Der Kaufvertrag kommt mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung oder Auslieferung der Ware durch die Handels- und Serviceagentur zustande. Als Auftragsbestätigung gilt daher im Falle umgehender Auftragsausführung auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung. Insoweit ist die Handels- und Serviceagentur in jedem Fall berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 3 (drei) Werktagen nach Eingang der Bestellung anzunehmen.
2.5 Die Handels- und Serviceagentur übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Der Vertragsschluss erfolgt daher unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Die Verantwortlichkeit der Handels- und Serviceagentur für Vorsatz oder Fahrlässigkeit nach Maßgabe von Ziff. 12 dieser AGB bleibt hiervon unberührt. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird die Handels- und Serviceagentur den Kunden unverzüglich informieren; im Fall des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
3. Vertragstextspeicherung
Der Vertragstext wird im Onlineshop selbst nicht gespeichert. Alle erforderlichen Vertragsdaten werden elektronisch bei der Handels- und Serviceagentur gespeichert, diese Daten kann der Kunde entsprechend abfordern.
4. Widerrufsrecht und -folgen bei Warenlieferungen
Verbrauchern steht nach den fernabsatzrechtlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Für den Fall der Ausübung dieses fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts vereinbaren die Vertragsparteien, dass der Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung trägt, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Als Verbraucher haben Sie daher das Recht, ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Handels- und Serviceagentur
Bianka Schulter & André Polter GbR
Friedrich-Ebert-Str. 33
04600 Altenburg / Deutschland
Fax: +49 (0)3447 – 890768-9
E-Mail: service@GLASundBESCHLAG.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht besteht nach § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Ende der Widerrufsbelehrung
5. Widerrufsrecht und -folgen bei Erbringung sonstiger Dienstleistungen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Handels- und Serviceagentur
Bianka Schulter & André Polter GbR
Friedrich-Ebert-Str. 33
04600 Altenburg / Deutschland
Fax: +49 (0)3447 – 890768-9
E-Mail: service@GLASundBESCHLAG.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
6. Preise, Liefer- und Versandkosten
6.1 Die in den jeweiligen Angeboten im Online-Shop angeführten Preise stellen Endpreise dar. Sie beinhalten demzufolge alle Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern; jedoch können bei grenzüberschreitender Lieferung im Einzelfall weitere Steuern (z.B. im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein.
6.2 Sofern in den Angeboten hingegen Preiskalkulationen vorgesehen sind, sichert der Kunde bei Abgabe seines Angebotes zu, dass die dem Angebot zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben und etwaige erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig ausgeführt sind sowie dass keine Leistungshindernisse in der Sphäre / im Bereich des Kunden bestehen.
6.3 Die anfallenden Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Die jeweilige Höhe der Liefer- und Versandkosten wird in den jeweiligen Angeboten entweder gesondert mit angeführt oder es werden nähere Einzelheiten zur Berechnung dieser während des Bestellvorganges angegeben.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Der Kunde hat spätestens 7 (sieben) Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung den Kaufpreis zzgl. etwaiger Liefer- und Versandkosten per Überweisung zu zahlen, soweit nicht eine Barzahlung bei Selbstabholung der Ware durch den Kunden mit diesem ausdrücklich vereinbart worden ist.
7.2 Soll die Zahlung durch Bankeinzug oder mittels Kreditkarte erfolgen, ermächtigt der Kunde die Handels- und Serviceagentur mit der Bekanntgabe seiner Konto- bzw. Kreditkartendaten dazu, den vollständigen Rechnungsbetrag einschließlich etwaig anfallender Liefer-, Verpackungs- und Versandkosten bei Fälligkeit von seinem durch Kontonummer und Bankleitzahl bzw. IBAN und SWIFT-BIC bezeichneten Konto durch Lastschrift einzuziehen (Bankeinzug) bzw. auf der Kreditkarte des Kunden belasten zu lassen.
7.3 Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis entstammt.
8. Liefer- und Versandbestimmungen
8.1 Der Kunde versichert, bei seiner Bestellung die richtige und vollständige Lieferanschrift hinterlegt zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen – etwa erneut anfallende Versandkosten oder Kosten für Rücklastschriften –, so hat der Kunde diese zu ersetzen.
8.2 Die Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich gegen Vorauskasse. Der Versand der Ware erfolgt vorbehaltlich von Satz 3 innerhalb von bis zu 3 (drei) Werktagen nach Eingang des vollständigen Kaufpreises zuzüglich etwaiger Liefer- und Versandkosten bei der Handels- und Serviceagentur. Sofern die vorgenannte Lieferfrist nicht in der Kaufabwicklung ausdrücklich von der Handels- und Serviceagentur bestätigt wird, gilt die Lieferfrist lediglich als annähernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Tage der umfänglichen Mitteilung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrags, der Beibringung etwaiger weiterer erforderlichen Unterlagen und verlängert sich angemessen um den Zeitraum, in dem der Kunde mit seinen Vertragspflichten in Verzug ist. Bei Sonderanfertigungen verlängert sich die Lieferzeit um einen angemessenen Zeitraum, den die Handels- und Serviceagentur dem Kunden in der Kaufabwicklung umgehend mitteilt.
8.3 Versandweg und -mittel sind der Handels- und Serviceagentur überlassen. Die Verpackung erfolgt dabei insbesondere nach transport- und produktionstechnischen Aspekten, wobei ein jeweils größeres Maß einer etwaigen Einheit die jeweilige Verpackungsgröße bzw. -länge bestimmt.
8.4 Teilleistungen und -lieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
8.5 Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware – auch beim Versendungskauf – mit der Übergabe der Kaufsache an den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich im Annahmeverzug befindet.
8.6 Lieferungen durch Paketdienste erfolgen in der Regel bis hinter die erste verschlossene Tür des Kunden. Bei Anlieferungen durch Speditionen (z.B. Lieferungen von Glaserzeugnissen) erfolgt die Lieferung frei Bordsteinkante. Davon abweichende Lieferbedingungen sind nur durch schriftliche Bestätigung durch die Handels- und Serviceagentur gültig.
8.7 Sofern der Kunde in Abweichung der vertraglichen Vereinbarungen bei der Anlieferung eine Hilfeleistung beim Abladen des Produkts einschließlich der Vorrichtungen verlangt, ist in der Mitwirkung keine über Ziff. 8.6 dieser AGB hinausgehende Gefahrtragung zu Lasten der Handels- und Serviceagentur zu sehen. Die Handels- und Serviceagentur ist – bei Abweichung der vertraglichen Vereinbarungen – berechtigt, dem Kunden den anfallenden Aufwand für die Hilfeleistung zu berechnen und teilt dem Kunden die Höhe des Betrages vor Inanspruchnahme mit.
9. Mitteilung von Transportschäden
9.1 Der Kunde wird die Handels- und Serviceagentur im Fall von Transportschäden nach besten Kräften unterstützen, soweit Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung geltend gemacht werden.
9.2 Warenlieferungen sind vom Kunden auf etwaige Transportschäden zu überprüfen. Im Fall äußerlich erkennbarer Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, diese Schäden auf den jeweiligen Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; wird die Lieferung nicht zurückgewiesen, ist die Verpackung aufzubewahren.
9.3 Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung der Ware äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies der Handels- und Serviceagentur innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Ablieferung oder aber zumindest binnen 7 (sieben) Tagen nach Ablieferung dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so zu gewähren, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden.
9.4 Etwaige Rechte und Ansprüche des Kunden – vor allem die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln der (Kauf-)Sache – bleiben von den Regelungen der vorstehenden Absätze unberührt. Diese beinhalten daher keine Ausschlussfrist für Rechte des Kunden gemäß Ziff. 11 dieser AGB.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Handels- und Serviceagentur das Eigentum an verkauften Sachen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor; bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die Handels- und Serviceagentur das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor (Vorbehaltsware).
10.2 Während des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet,
10.2.1 die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln,
10.2.2 einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware – z.B. im Falle einer Pfändung – sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung dieser unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der Handels- und Serviceagentur erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das fremde Eigentum hinzuweisen.
10.2.3 einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.
10.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 10.2. dieser Bestimmung – ist die Handels- und Serviceagentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
10.4 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern und zu übereignen oder im Rahmen eines Werkvertrages zu verwenden. Er tritt der Handels- und Serviceagentur jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber Dritten zustehen. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung berechtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet er sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist.
10.5 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für die Handels- und Serviceagentur vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware mit dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen, erwirbt dieser an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der bzw. den anderen verarbeiteten Sache(n). Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, der Handels- und Serviceagentur nicht gehörenden Sachen vermischt wird. Ist die Sache des Kunden infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind sich der Kunde und die Handels- und Serviceagentur einig, dass der Kunde an den Verkäufer anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Das infolge der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung entstandene Allein- oder Miteigentum verwahrt der Kunde für die Handels- und Serviceagentur.
10.6 Die Handels- und Serviceagentur verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Handels- und Serviceagentur.
11. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
11.1 Etwaige Anfragen und / oder Beanstandungen jeglicher Art sind an die Handels- und Serviceagentur über die unter Ziff. 1.1 angeführten Kontaktdaten zu richten, telefonisch Mo.-Do. von 07.30-16.30 Uhr sowie freitags von 07.30–14.00 Uhr (bei täglicher Mittagspause von 12.00 – 12.30 Uhr).
11.2 Keine Gewährleistung besteht bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware durch den Kunden entstanden sind, bei technischen und/oder elektronischen Geräten insbesondere nicht für Gerätefehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss, Montage oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden. Gleiches gilt für einen sogenannten gewollten Verschleiß.
11.2.1 ESG Gläser können in Einzelfällen dazu neigen, durch Nickelsulfideinschlüsse, auch noch nach Jahren der Lieferung zu Bruch zu gehen. Für sicherheitsrelevante Anwendungen sieht der Gesetzgeber einen Heat-Soak-Test (HST) nach DIN EN 14179 und der Bauregelliste des DIBt vor, durch welchen die Gläser aussortiert werden können. Dennoch ist ein verbleibendes statistisches Restrisiko von 1 Bruch auf 400 t Glas nach dem HST in der DIN 14179-1 erwähnt. Bei Kauf und Lieferung von ESG-Produkten gilt die zuvor genannte, technisch nicht auszuschließende Neigung des Glases zum Spontanbruch als vertraglich vereinbarte Sollbeschaffenheit der Kaufsache.
11.3 Den gesetzlichen Regelungen entsprechend hat der Kunde im Fall von Mängeln an der gelieferten Sache grundsätzlich nur einen Anspruch auf Nacherfüllung.
11.3.1 Verbraucher haben insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu erfolgen hat. Die Handels- und Serviceagentur ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
11.3.2 Bei Unternehmern leistet die Handels- und Serviceagentur für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
11.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel im Wege der sogenannten Selbstvornahme ohne die Zustimmung der Handels- und Serviceagentur unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen; etwaig dafür angefallene Aufwendungen werden dem Kunden nicht erstattet.
11.5 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Verbraucher nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, den Rücktritt vom Vertrag erklären, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Verlangt er Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gelten die Haftungsbeschränkungen nach Ziff. 12 dieser Geschäftsbedingungen.
11.6 Unternehmer haben innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Empfang der Ware offensichtliche Mängel der Ware schriftlich gegenüber der Handels- und Serviceagentur über die unter Ziff. 1.1 aufgeführten Kontaktdaten anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsrechts ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
11.7 Die Verjährungsfrist für die Rechte eines Verbrauchers bei Mängeln an einer Sache beträgt 2 (zwei) Jahre, für die Rechte eines Unternehmers 1 (ein) Jahr – jeweils ab Ablieferung der Ware beim Kunden. Die vorstehende Verjährungserleichterung gilt nicht, soweit die Handels- und Serviceagentur nach Ziff. 12 dieser Geschäftsbedingungen haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
11.8 Die in den §§ 478, 479 BGB bestimmten Rückgriffsansprüche von Unternehmern bleiben von den Regelungen der Ziff. 11.1 bis 11.7 dieser AGB unberührt.
12. Haftungsbestimmungen
12.1 Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet die Handels- und Serviceagentur uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet die Handels- und Serviceagentur uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
12.2 Für solche Schäden, die nicht von Ziff. 12.1 erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die Handels- und Serviceagentur, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung der Handels- und Serviceagentur auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
12.3 Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von Ziff. 12.1 noch Ziff. 12.2 dieser Geschäftsbedingungen erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet die Handels- und Serviceagentur gegenüber Verbrauchern – dies begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
12.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
13.2 Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung. Die Vertragssprache ist deutsch.
13.3 Hat der Kunde in seiner Eigenschaft als Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Handels- und Serviceagentur. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
weitere / zusätzliche Informationen zum Auftrags-/Lieferablauf und zu Glas
Wir danken für Ihr Interesse an unseren Produkten.
Mit dieser Information möchten wir Sie über technische Sachverhalte sowie den Auftragsablauf in unserem Hause informieren.
Warum erhalten Sie diese Informationen ?
Unser Ziel ist es, jeden Kunden individuell bei seinem Bauvorhaben zu begleiten und zu informieren. Dazu beziehen wir auch technische Belange z.B. zur Beschlagstechnik mit ein. Umsetzungsvorschläge und die Beratung dazu basieren auf Ihren Angaben. Aufgrund Ihrer bauseitigen Informationen zur Anwendung des gewünschten Produktes mit dem gewünschten Einsatzort (privater Bereich, Büro´s/Praxen – öffentlicher Bereich) prüfen wir die technischen Machbarkeiten und die Kompatibilität der Produkte und beraten Sie hinsichtlich der richtigen Ausführungen.
Auftragsablauf:
Sie erhalten von uns, egal ob Sie im OnlineShop, auf einer anderen Plattform oder aber auf Grundlage eines Angebotes bei uns bestellen, eine schriftliche Auftragsbestätigung.
Hierzu sollten Sie uns immer Ihre vollständige Adresse mit eventuellen Besonderheiten zur Anlieferung (Sackgasse, enge Straße etc.), ggfs. abweichende Lieferadresse und auch eine Telefonnummer mitteilen. Diese geben wir z.B. für Glaslieferungen an die Spedition weiter, so dass diese sich bezüglich des Anliefertages und des –zeitraumes mit Ihnen abstimmen kann. Sollten Sie wider Erwarten keinen Anruf erhalten, so bitten wir um Rücksprache, damit wir uns hierzu mit dem ausliefernden Hersteller / der Spedition abstimmen können.
Nach Zahlungseingang und Bestellung bei dem jeweiligen Hersteller erhalten Sie von uns nach ca. 1-3 Arbeitstagen eine Info-eMail, wann die Ware voraussichtlich das Werk verlässt oder bei Ihnen eintreffen sollte.
Alle Liefertermine sind unverbindlich, da durch äußere Umstände, wie z.B. durch einen Produktionsausfall oder speditionstechnische Gründe, sich die Anlieferung auch einmal verschieben kann. Bei rechtzeitiger Rückinformation durch den Hersteller / Spedition setzen wir uns dann mit Ihnen entsprechend in Verbindung.
Hinweise zur Anlieferung von Produkten:
Lieferungen durch Paketdienste erfolgen in der Regel bis hinter die erste verschlossene Tür des Kunden. Bei Anlieferungen durch Speditionen (z.B. Lieferungen von Glaserzeugnissen) erfolgt die Lieferung frei Bordsteinkante. Davon abweichende Lieferbedingungen sind nur durch schriftliche Bestätigung durch die Handels- und Serviceagentur gültig. Prüfen Sie bitte bei Anlieferungen, vor Quittierung der Entgegennahme, die äußere Verpackung / Umverpackung. Sollten Sie hier ggfs. eine beschädigte oder gar fehlende Verpackung bemerken, so vermerken Sie dies auf der Empfangsquittung von der Spedition / des Paketdienstes. Eine Prüfung der Ware nehmen Sie bitte kurzfristig nach Entgegennahme durch. Bei einer ggfs. beschädigten Verpackung oder einem Transportschaden, welchen Sie bitte bei der Spedition / dem Paketdienst vermerken, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von 5 Tagen / oder innerhalb von 7 Tagen dem Transporteur mit. Bewahren Sie in einem solchen Fall bitte die Verpackung auf.
Montage von Produkten:
Bitte lesen Sie sich bei Produkten mit Montageanleitung diese vor Montage durch und bereiten diese in aller Ruhe vor.
Transportieren Sie z.B. Glastüren in Ihrer Umverpackung (Folie/Schutzecken, o.a. Styroporprofile) zum Montageort. Nutzen Sie dabei Handschuhe zum Tragen der Gläser.
Wir empfehlen Glastüren oder ähnlich große/größere Gläser mit zwei Personen zu transportieren. Ebenso erleichtert eine weitere Person die Montage / Ausrichtung der Glasprodukte. Achten Sie darauf, Glas nicht direkt auf Fußböden zu stellen. Auch sollte ein Abstellen der Scheibe auf die Glasecken unbedingt vermieden werden. In einem solchen Fall können Glasbeschädigungen, oder gar ein Glasbruch hervorgerufen werden.
Wir empfehlen Gläser z.B. auf weiche Hölzer abzustellen und wenn vorhanden, die Schutzfolie / Schutzecken, so lange wie möglich am Produkt zu belassen.
Wenn eine Montage von Beschlagstechnik notwendig ist, reinigen Sie das Glas im Montagebereich. Hier empfiehlt sich die Verwendung von warmen Wasser. Setzen Sie bitte keine aggressiven Reinigungsmittel ein.
Schaffen Sie sich ebenfalls genügend Montageplatz und halten Sie sich an die Montageanleitung(en) bei einer Beschlagsmontage.
Grundlage aller Kaufverträge sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese können Sie beispielsweise in unserem Onlineshop unter www.GLASundBESCHLAG.de einsehen und downloaden. Bei Bestellung auf Grundlage von Angeboten übersenden wir Ihnen die AGB mit unserer Auftragsbestätigung. Im Falle von Onlinebestellungen werden die AGB mit der Bestellbestätigung übermittelt.
Hinweise zu Glasprodukten, wie Glastüren, Duschen etc.:
Bei unseren Glasprodukten erhalten Sie hochwertige, in Deutschland gefertigte, Produkte nach entsprechenden Normen und Regelungen.
Dabei werden diese nach Normmaßen oder auch Ihren individuellen Vorgaben gefertigt. So erhalten Sie, sofern nicht anders gewünscht, bei Anwendungen im Innenausbau das Glas als Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG). Bei Anwendungen mit Oberlichtern (z.B. bei Glasanlagen) müssen die Scheiben im Durchgangsbereich, unter welche eine Person treten kann, mit einem Heißlagerungstest (HST – „Heat-Soak-Test) versehen werden.
Achten Sie daher auch bei Angeboten / Auftragsbestätigungen darauf, wenn für uns der geplante Einsatz des Glases nicht bekannt ist. Hierzu informieren Sie uns bitte umgehend.
Da es so gut wie keinen Baustoff gibt, der nicht einmal kaputt oder zu Bruch gehen kann, gilt dies auch für Einscheibensicherheitsglas (ESG).
Dieses kann beispielsweise durch äußere Einwirkungen auf das Glas zerspringen.
In dem Fall zerfällt die Scheibe in kleine Glasstücke, die nicht so scharfkantig wie Einfachglas / kein Sicherheitsglas sind. Damit wird eine mögliche Verletzungsgefahr erheblich reduziert. Aber auch durch nicht sichtbare Nickel-Sulfideinschlüsse (NiS) besteht ein Restrisiko von ca. 1 Bruch auf 500 m² Glas, dass dieses spontan bricht („Spontanbruch“).
Für Glasanwendungen im Innenausbau, wie z.B. Glastüren, Glasschiebetüren oder auch Glasduschen ist ein Heißlagerungstest (HST – „Heat-Soak-Test“) nicht vorgesehen. Um das Spontanbruchrisiko des Glases zu minimieren, kann auch für die zuvor genannten Anwendungen dieser Heißlagerungstest gegen Mehrpreis durchgeführt werden.
Dadurch wird das Restrisiko eines Spontanbruches auf ca. 1 Bruch bei 20.000 m² Glas reduziert. Bei Durchführung des Heißlagerungstestes verlängert sich die Lieferzeit.
Generell empfehlen wir bei Einsatz von Glasprodukten eine entsprechende Glasversicherung abzuschließen. Schließlich kann man auch einmal selbst durch einen unachtsamen Augenblick einen Schaden selbst hervorrufen, wie es auch bei einem Cerankochfeld der Fall ist. Hierzu befragen Sie Ihre Versicherung des Vertrauens.
Gern stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.