AbZ

Was bedeutet die Abkürzung AbZ?

AbZ ist die Abkürzung für „Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“. Sie wird im Bauwesen eingesetzt, um bestimmte Bauprodukte oder Bauarten für die Verwendung in Deutschland zuzulassen, ohne dass für jeden Einzelfall eine gesonderte Genehmigung beantragt werden muss. Im Glas- und Beschlagbereich kommt die AbZ beispielsweise bei absturzsichernden Geländerverglasungen oder Glasvordächern zur Anwendung.

Durch den Einsatz von Produkten mit einer gültigen AbZ kann auf eine individuelle bauaufsichtliche Zustimmung verzichtet werden, sofern die Anwendung exakt den in der Zulassung festgelegten technischen Rahmenbedingungen entspricht.

Wichtige Punkte

  • Die AbZ gilt nur, wenn alle technischen Vorgaben und zulässigen Einsatzbereiche eingehalten werden.

  • Auch die Montage ist relevant: Wird die Installation nicht durch einen zugelassenen Fachbetrieb ausgeführt, kann die Zulassung ihre Gültigkeit verlieren.

  • Es ist entscheidend, die jeweiligen Bedingungen der AbZ genau zu kennen, um die rechtliche Sicherheit des Bauvorhabens zu gewährleisten.

 

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