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AbZ

Was bedeutet die Abkürzung AbZ?

AbZ steht für „Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“. Diese kommt beispielsweise im Bereich der absturzsichernden Geländerverglasung und Glasvordächern zur Anwendung (nur als Beispiele anzusehen!).

Durch Verwendung entsprechender Produkte und Produktsysteme kann auf eine bauaufsichtliche Zustimmung durch Antragstellung bei dem zuständigen Bauamt verzichtet werden.

Jedoch:

Die Zulassung hat letztlich meist nur Gültigkeit auf den Anwendungsfall, wenn man sich an die technischen Rahmenbedingen hält und/oder sich im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten bewegt.
Aber auch die Montage kann zulassungsrelevant sein. Montiert ein nicht zertifizierter Handwerker die Anwendung so kann die AbZ durchaus nicht mehr gültig sein.

Wichtig ist die Rahmenbedingungen zu kennen und zu wissen welche Bedingungen die jeweilige AbZ umfasst.

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